Der BFV hat am Freitag untenstehende Erklärung abgegeben, wonach aller Voraussicht nach die Saison 2019/2020 abgebrochen wird. Damit könnte die Saison 2020/2021 planmäßig starten, wenn Corona bis dahin dann einen Spielbetrieb zulässt.
BFV bereitet Saisonabbruch 2019/20 vor
Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hat in einer Sondersitzung beschlossen, einen Abbruch der Saison 2019/20 vorzubereiten. Die Beendigung der Spielzeit 2019/20 soll nach mehrheitlicher Vorstellung der Präsidiumsmitglieder auf Grundlage einer „Quotientenregel” (erzielte Punkte geteilt durch Zahl der ausgetragenen Spiele) mit Aufsteigern in die nächsthöhere Spielklasse und ohne Absteiger erfolgen. Das BFV-Präsidium favorisiert die Anwendung der „Quotientenregel“ einheitlich im Meisterschaftswettbewerb der Frauen, Jugend und Herren. Die Entscheidung über den Saisonabbruch soll nach dem Willen des Präsidiums weiterhin ein außerordentlicher Verbandstag voraussichtlich am 20. Juni 2020 treffen.
Für die Frage im Umgang mit der aktuell ruhenden Saison 2019/20 hat das Präsidium des BFV ein juristisches Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Lentze und Stopper beauftragt, das seit wenigen Tagen den Entscheidungsträgern im BFV vorliegt. Neben dem Abwägungsaspekt der Zuständigkeit für die Entscheidung Saisonverlängerung oder -abbruch, stellt das Gutachten auch die Haftungsfolgen für den Berliner Fußball-Verband heraus. Das Gutachten muss jedoch noch weiter juristisch ausgewertet werden.
Gleichzeitig haben der Spiel-, Jugend- und Frauen-/Mädchenausschuss im Präsidium herausgestellt, dass aufgrund der „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Berlin” in der Fassung vom 7. Mai 2020 weiterhin eine Austragung von Fußballspielen behördlich untersagt ist. Nach dem Stufenplan für Berlin zur Lockerung der Corona-Verordnung können zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt ab 15. Mai 2020 wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann. Indes ist nach diesem Stufenplan für die spieltechnischen Ausschüsse aber weiterhin „nicht absehbar“, wann Mannschaftssport – also u.a. Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt ist. Die spieltechnischen Ausschüsse sehen vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit mehr, die Meisterschaftsrunden regulär bis zum 30. Juni 2020 zu beenden. Darüber hinaus hat die Mehrheit der Vereine in mehreren Videokonferenzen der spieltechnischen Ausschüsse und in Abstimmungen klar dokumentiert, dass das Szenario des Saisonabbruchs präferiert wird. Zu guter Letzt gilt es für den BFV abzuwägen, ob ermittelte Aufsteiger ihr Aufstiegsrecht bei einer Saisonverlängerung in die nächsthöhere Spielklasse wahrnehmen können. Durch die Entscheidungslage in den angrenzenden Fußballlandesverbänden sowie des NOFV ist daher für den Spiel-, Jugend- und Frauen-/Mädchenausschuss auch keine Saisonverlängerung für die Vereine zumutbar.
Die spieltechnischen Ausschüsse im BFV bereiten nunmehr die entsprechenden Beschlüsse für den Saisonabbruch vor. Für den Jugendbereich ist es satzungskonform erforderlich, dass neben dem Jugendbeirat auch ein außerordentlicher Jugend-Verbandstag durchgeführt wird. Für den Herren- und Frauenbereich muss der Beirat gemäß Satzung zu dieser grundlegenden Frage angehört werden. Diese entsprechenden Satzungsabläufe bereitet das Präsidium nunmehr vor. Im Anschluss werden die Entscheidungen der BFV-Organe dem außerordentlichen Verbandstag des BFV voraussichtlich am 20. Juni 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.