Die ganze Story

Hier die ganze Wahrheit über die unglaublichen Vorfälle zu den BFV-Urteilen: „Der SC Gatow hat einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt“

Am 05.08.2014 haben wir für den Spieler Pablo Cuadra Scribiac beim Berliner Fußball Verband den Antrag auf Vereinswechsel eingereicht. Zuvor spielte der Torwart bei Blau Weiß Berlin. An den Vorverein haben wir eine  Ausbildungsentschädigung für die Zustimmung zum Vereinswechsel und einen noch bestehenden Beitragsrückstand bezahlt.  Bei der Anmeldung machten wir die Meldestelle des BFV darauf aufmerksam, dass der Spieler Scribiac und nicht wie im System vermerkt, Seribiac, heißt und haben zum Nachweis ein Personaldokument beigefügt.

Von der Meldestelle wurde nun der Antrag abgelehnt, mit dem Hinweis: Der Spieler hat zwei  Probleme.  1. Bei Blau Weiß Berlin besteht noch eine Beitragsschuld. 2. Der Spieler ist noch Mitglied beim TSV Feytal – Neuanmeldung erforderlich. Wir reichten daraufhin erneut eine Anmeldung ein und informierten die Meldestelle, dass der Nachweis des Kontoausgleichs bereits eingereicht wurde und fragten an, weshalb jetzt ein TSV Feytal ins Spiel kommt.  Hierauf bekamen wir nie eine Antwort.  Der Antrag war seitdem im online System mit dem Vermerk „In Prüfung“  registriert.

Beim Spieler nachgefragt, was es denn mit dem TSV Feytal auf sich hätte, erinnerte sich dieser daran, dass er als 15-jähriger Junge dort mal gespielt hat. Danach ging er mit seinen Eltern nach Nicaragua. Als er nach Deutschland zurückkam, schloss er sich dem VFB Marburg an und wechselte später nach Berlin zu Blau Weiß. Wir versuchten, mit dem TSV Feytal Kontakt aufzunehmen, doch über die (sehr schlechte)  Vereinshomepage konnte keine Anschrift oder ein Ansprechpartner  ermittelt werden. Den erhielten wir dann über den Westdeutschen Fußball Verband. Telefonisch beim TSV Feytal nachgefragt, erhielten wir die Auskunft, dass dort keiner einen Pablo Cuadra Scribiac kennt und man uns deshalb auch nichts bestätigen kann.  Daher hat sich Pablo am 13.08.2014 dort vorsorglich per Einschreiben/ Rückschein abgemeldet. Diesen Sachverhalt teilten wir der BFV- Meldestelle am 15.08.2014 mit, dort reagierte man darauf jedoch nicht (Link1).

Nun aber wurde der Staffelleiter der Berlinliga aktiv. Er legte beim Sportgericht Einspruch gegen div. Spiele ein,  mit der Begründung, dass der SC Gatow einen Spieler ohne Spielrecht einsetzt. Erneut schrieben wir an die Meldestelle und baten, den Sachverhalt  schnellstens dem Spielleiter und dem Sportgericht mitzuteilen (Link2).  Wieder wurde dort auf unser Schreiben nicht reagiert und so kam es zur Ladung einer Sportgerichtsverhandlung.  Die Hoffnung, dass sich nun alles aufklärt, erhielt schon bei der Begrüßung einen unglaublichen Dämpfer. Begrüßt wurde der Vertreter des SC Gatow vom Vorsitzenden der Kammer nämlich  mit den Worten:  „Die Sache ist ja eindeutig klar, ich wollte nur mal sehen, wie einer aussieht, der es sich erlaubt, fünfmal in Folge einen nicht spielberechtigten Spieler einzusetzen“.  Somit stand ja schon vor der „Verhandlung“  das Urteil fest, das dann auch noch von ihm mit dem unsachlichen und völlig falschen Kommentar „spielberechtigt ist der, der einen Pass hat“ begründet wurde.  Der Gipfel war aber die Aussage „Hätten Sie den Namen so geschrieben wie bei Blau Weiß, hätten Sie schon längst einen Pass“.  (Urteil – Link3)

Es war klar, dass wir gegen dieses unsachliche und arrogante Vorgehen dieses  „Sportkameraden“  in die Berufung gehen mussten. Die ausführliche Berufungsbegründung hier (Link4).

„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, nach diesem alten Sprichwort versuchte nun das Verbandsgericht, uns mit zwei unglaublichen „Hinweisen“ zu einer Berufungsrücknahme zu bewegen.  Beim 1. Mal teilte man uns mit, dass wir ja nur einmal 60 Euro Verhandlungsgebühr bezahlt hätten, „es sei zwar ein Urteil, betreffe aber fünf Spiele“ und wir müssen, sofern wir die Berufung aufrecht erhalten wollen, noch viermal eine Berufungsgebühr innerhalb der Berufungsfrist  einzahlen.  Diesen Hinweis erhielten wir einen Tag nach Ablauf der Berufungsfrist! Nun hatten wir glücklicherweise auf unserem BFV-Konto ein Guthaben, so dass wir mit den Berufungsgebühren belastet werden konnten.

Ein paar Wochen später dann der zweite Versuch.  Nachdem wir zwischenzeitlich den Pass mit Datum  vom 20.09.2014 erhalten hatten (übrigens –zur Schande der Meldestelle- erneut  falsch mit Seribiac), fragte uns der Vorsitzende der Verbandsgerichtskammer, ob wir denn auch dazu Einspruch eingelegt hätten,                 „ansonsten wäre die Wirkung der Spielberechtigung  bestandskräftig und auch das Verbandsgericht wäre daran gebunden“ (Link5).  Dieses „Argument“  wiesen wir mit Schreiben vom 09.11.2014 zurück  und baten um eine Verhandlung. Schreiben (Link6).

Am 01.12.2014 kam es nun zur Verhandlung, und nachdem uns das Verbandsgericht die Gelegenheit gab, den Sachverhalt nochmals vor allen Anwesenden ausführlich darzulegen, hatten wir die Hoffnung, dass doch noch die Gerechtigkeit siegt.  Der Vorsitzende und zumindest ein Beisitzer schienen von unserer Argumentation vollends überzeugt und waren klar in unserer  Spur.  Nach der Verhandlung dauert eine Besprechung der Kammer meistens so ungefähr 10 Minuten.  Doch diesmal mussten wir 50 Minuten warten, bis wir zur Urteilsverkündung in den Saal gebeten wurden. Dann der Schock. Zwar wurden die Geldstrafen gesenkt, doch das unglaubliche Urteil des Sportgerichts hinsichtlich der Spielwertungen wurde bestätigt.  Was ist in diesen 50 Minuten passiert, mit wem hat der Vorsitzende telefoniert, wer hat ihn so massiv umgestimmt?  Fragen, auf die wir nie eine Antwort erhalten werden.  Oder war es einfach nur die Sache mit der Krähe…..

Fakt bleibt, wir haben nicht betrogen und nicht einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt.  Selbst wenn für den Spieler noch ein Spielrecht beim TSV Feytal  bestanden haben soll, dieses endet nach §5 der Meldeordnung mit dem Tag der Abmeldung. Dieser wurde dem Berliner Fußball Verband mit Datum 13.08.2014 nachgewiesen und spätestens mit diesem Datum hätte dem Spieler das Spielrecht für den SC Gatow erteilt werden müssen. Im Vorfeld wurden bei der Namensüberprüfung Fehler gemacht, vom Hessischen Fußball-Verband (VFB Marburg) oder vom BFV (Blau Weiß Berlin), keinesfalls jedoch vom SC Gatow. Wir haben auf den Fehler hingewiesen -und wurden dafür brutal abgestraft.  Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen,  die andere.

Das schriftliche Urteil des Verbandsgerichts liegt uns noch nicht vor.