Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Vom Bezirksamt Spandau wurden nachstehende Regelungen festgelegt, die bei Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unbedingt zu beachten und einzuhalten sind.

Im Einzelnen lauten die Regelungen:

1. Es ist nur ein Übungs- und Lehrbetrieb gestattet, bei dem ein Abstand von mindestens 1,5 Metern dauerhaft sichergestellt sein muss.

2. Das Training erfolgt einzeln oder in Gruppen bis maximal acht Personen inklusive Trainerin oder Trainer und Betreuungspersonen.

3. Trainingssituationen, in denen der Sicherheitsabstand von 1,5, Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. Zweikämpfe) sind nicht erlaubt.

4. Ein Wettkampfbetrieb ist nicht erlaubt.

5. Gemeinsam genutzte Sportgeräte müssen verstärkt gereinigt/ desinfiziert werden, dies haben die jeweiligen Nutzenden sicherzustellen.

6. Die Umkleide- und Sanitärgebäude bleiben geschlossen, die zum Sportbetrieb unbedingt benötigten Geräte dürfen aus den Gebäuden geholt werden (müssen nach Gebrauch gereinigt/ desinfiziert werden).

7. Bekleidungswechsel und Körperpflege findet auf der Sportanlage nicht statt – die Sporttreibenden sollen bereits umgezogen auf der Anlage erscheinen.

8. Die Verhinderung von Ansammlungen, z.B. in Wartesituationen, ist durch die Nutzenden zu verhindern.

9. Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

10. Zuschauende sind nicht zugelassen.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind Sie als jeweils Nutzende in der Pflicht.