Neue Infos vom BFV und DFB

Heute haben der Berliner Fußball-Verband und der DFB neue Informationen zur aktuellen Lage bekannt gegeben.

 

Hier die Info vom BFV:  

Die Regional- und Landesverbände im DFB haben sich bundesweit darauf verständigt, dass der Spielbetrieb im deutschen Amateurfußball ab sofort bis auf Weiteres ruht. Der Wiedereinstieg in den Spielbetrieb soll einheitlich 14 Tage vorher angekündigt werden.

Am Samstag, 14. März 2020, hatte der Senat in Berlin den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ende der Osterferien untersagt. Diese Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 und bedeutet, dass der Spielbetrieb des BFV mindestens bis zu diesem Datum ruht. In einer Konferenz aller Präsidenten und Geschäftsführer der Regional- und Landesverbände hat man sich nun bundesweit darauf verständigt, dass der Spielbetrieb des deutschen Amateurfußballs aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslage bis auf  Weiteres ausgesetzt bleibt. Eine Fortsetzung des Spielbetriebs soll mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.

Im Berliner Fußball-Verband ergibt sich dadurch keine neue Lage. Vielmehr besteht nunmehr für alle Berliner Vereine die Sicherheit, dass der BFV die Aufnahme des Spielbetriebs nach dem 19. April 2020 14 Tage vorher ankündigt. Dafür ist es erforderlich, dass der Senat bzw. die Bezirke die Sportanlagen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb freigeben.

Dazu sagt Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes: „In Berlin ist für den Spielbetrieb der 10. Mai 2020 ein entscheidender Meilenstein. Wenn es uns gelingt, bis zu diesem Datum den Spielbetrieb wieder aufzunehmen, besteht eine realistische Chance, die Spielzeit 2019/20 mit einer großen Kraftanstrengung ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Dafür müssen wir aber die Osterfeiertage und die Entscheidungen der staatlichen bzw. behördlichen Stellen abwarten. Sollte sich nach Ostern realistischer Weise abzeichnen, dass der Spielbetrieb auch nach dem 10. Mai ruht, dann treffen wir als Verband eine Entscheidung. Die entsprechenden Szenarien sind bei uns ausgearbeitet und werden derzeit mit einem Meinungsbild unserer Vereine unterfüttert.”

Kevin Langner, Geschäftsführer des BFV, ergänzt: „Ich verstehe jede Fußballerin und jeden Fußballer, die möglichst schnell in den Trainings- und Wettkampfbetrieb zurückkehren wollen. Wir alle sind aber gut beraten, in diesen Tagen zunächst die Gesundheit aller in den Vordergrund zu stellen. Daher ist es klug, die Entscheidungen des Berliner Senats und der Behörden abzuwarten, bevor wir als Verband verbindliche Aussagen zum weiteren Umgang mit der aktuellen Spielzeit tätigen. Ich kann aber versichern, dass wir intern alle realistischen Szenarien vorbereitet haben. Aktuell befinden wir uns im Meinungsaustausch mit unseren Vereinen, um den Entscheidungsprozess vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass wir nach Ostern ein klares Bild haben und dann die Entscheidung für die Saison 2019/20 zielgerichtet treffen können. Bis dahin ruht der Spielbetrieb bis auf Weiteres.”

Weitere Informationen zum Umgang des Berliner Fußball-Verbandes mit der Corona-Krise können ständig unter www.berliner-fussball.de/coronavirus eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Berliner Fußball-Verband e. V.

 

Hier die Info vom DFB:

Änderung der Spielordnung! Saisonende nach 30.06. möglich!

Wechselfristen, Verträge und Saisonende wurden in der Spielordnung – insbesondere für Amateure – geändert. Die wichtigsten Änderungen in der Zusammenfassung.

Der Deutsche Fußball-Bund hat auf die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie reagiert und am heutigen Freitagnachmittag wichtige Regularien des Spielbetriebs in der DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung angepasst.

Folgende Änderungen gab der DFB soeben bekannt:

  • Die Spielzeit der Saison 2019/2020 kann über den 30. Juni hinaus verlängert werden. Somit gilt in dieser Saison ausnahmsweise nicht, dass eine Spielzeit auf den Zeitraum zwischen dem 01. Juli und 30. Juni beschränkt ist

  • Regelungen zu Spielberechtigungen, Wechselfristen und Verträge mit Spielern können dementsprechend auf die Zeit nach dem 30. Juni angepasst werden.

  • Sollte ein Saisonabbruch vollzogen werden, sind Sonderregelgungen bei Auf- und Abstieg möglich.

Diese Änderungen gelten bis zum 30. Juni 2021. Dies soll dazu dienen auch in der kommenden Saison die Flexibilität im Spielbetrieb zu wahren. Die Saison 2021/2022 könnte dann demzufolge wieder regulär stattfinden.