Voller Begeisterung konnten nun endlich wieder die kleinen SC Gatow-Fußballer der F2 zurück auf den Platz. Dabei erlebten sie gleich in der ersten Woche nach Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ein herrliches Naturschauspiel, fantastische Mammatuswolken über dem Gatower Sportplatz und der Ball in den Wolken (tolles Foto von Urs).
Trotz aller Freude, dass nun wieder trainiert werden darf, bleiben Unverständnis und Verärgerung über die Auflagen, die der Berliner Senat bei dem Öffnungsschritt ab 07.03. festgelegt hat. Unabhängig von der unverständlichen abweichenden Regelung der Altersbegrenzung (12 / 14 Jahre) sehen wir folgende Probleme:
1. Eine 20er-Gruppe darf nur von einem Trainer betreut werden, der sich aber auch noch um die Anwesenheitsdokumentierung, Hygieneregeln und Abstandseinhaltung kümmern muss. Gerade in der Altersgruppe G- bzw. F-Jugend (4-7 Jahre) sind diese Aufgaben in dieser Gruppengröße nicht verantwortungsvoll zu bewältigen. Ein zweiter oder besser sogar noch ein dritter Übungsleiter könnten hier für viel mehr Sicherheit sorgen und auch die Abstandswahrung bei einer Wartezeit zu Trainingsabläufen steuern.
2. Was passiert, wenn sich ein Kind verletzt, eventuell sogar ins KH muss? Die Eltern müssen ja die Sportanlage verlassen, können also nicht helfen. Eine Betreuerin ist auch nicht zugelassen (1 Trainer oder Betreuer je Gruppe). Was spricht dagegen, wenn sich eine Betreuung 10 m vom Sportplatz aufhält, und so im Fall der Fälle z.B. ein Kind mit Nasenbluten versorgen oder eine Prellung mit einem Kühlpack behandeln kann ?
3. Auch die Eltern müssten nicht zwangsläufig die Sportanlage verlassen. Bei uns in Gatow könnten sie sich z.B. an dem 50 m entfernten Rasenplatz aufhalten und dabei problemlos die Abstandsregel einhalten. Nach Ende des Trainings könnten sie dann ihre Kids in Empfang nehmen und der Übungsleiter hätte eine Sorge weniger. Denn was passiert, wenn einem kleinen Fußballer auf dem Weg vom Sportplatz bis auf die Straße (wo hoffentlich die Eltern warten) etwas zustößt? Als Trainer bzw. Betreuer hat man eine entsprechende Fürsorgepflicht.
Sind die Senatsverantwortlichen wirklich so blind, dass sie all diese Umstände übersehen?