Training weiter eingeschränkt

Training weiter eingeschränkt

Die bislang geltende 20er-Kinderregelung ist gekippt. Ab sofort dürfen nur noch maximal fünf Kinder in einer Gruppe mit einem Trainer trainieren. Das „Training“ muss zudem „kontaktlos“ erfolgen, d.h., Zweikämpfe und somit auch ein Spiel sind verboten! Nachstehend die aktuellen Auflagen, wie sie vom BFV veröffentlicht wurden:

Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bis einschließlich 13 Jahre) ist die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Die Altersregelung im Bundesgesetz weicht von der Regelung im Land Berlin ab.

  • Nach Abstimmung mit den Berliner Sportämtern ist für jeden Großfeldplatz das Training von acht Gruppen von je maximal fünf Kindern zulässig. Somit können insgesamt höchstens 40 Kinder pro Großfeld gleichzeitig trainieren.
  • Die maximale Anzahl der Gruppen mit jeweils höchstens fünf Kindern beläuft sich pro Halbfeld auf vier.
  • Jede einzelne Trainingsgruppe darf maximal von einer Anleitungsperson (Trainer:in/Betreuer:in) betreut werden. Dementsprechend könnten auf einem Großfeld höchstens acht Anleitungspersonen zur gleichen Zeit im Einsatz sein. Die Betreuung von mehreren Trainingsgruppen (maximal aber vier Gruppen) durch eine einzelne Anleitungsperson ist zulässig. Die Kinder der jeweiligen Gruppen dürfen sich dabei aber nicht vermischen.
  • Die Anleitungspersonen müssen ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
  • Als „anerkannte Tests“ gelten keine einfachen Selbsttests. Es ist ein offiziell zertifiziertes Negativergebnis notwendig. Die Voraussetzungen die ein solches Zertifikat erfüllen muss, sind in §6b der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats geregelt. Die geltenden Regelungen zum Nachweis eines negativen Tests und der Umgang mit Selbsttests sind auch Gegenstand der kommenden Sitzung des Berliner Senats am Dienstag, den 27. April – bis dahin gelten bezüglich der Tests die unter §6b festgelegten Voraussetzungen.
  • Bereits geimpfte Anleitungspersonen müssen, ebenso wie nicht geimpfte, ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Regelung gilt bis zum Zeitpunkt, bis der Bund eine neue Regelung festlegt.
  • Darüber hinaus gelten auch weiterhin die bereits bestehenden Regeln, dass Zuschauer:innen beim Kindertraining nicht gestattet sind und Duschen sowie Kabinen geschlossen bleiben müssen. Auch die Dokumentation der Anwesenden sowie die strikte Umsetzung der gelten Schutz- und Hygienekonzepte sind zu gewährleisten.
  • Der BFV appelliert zudem wiederholt an Eltern bzw. andere angehörige Personen, die ihre Kinder zum Training bringen und dort abholen, während der Trainingszeit nicht im Umfeld der Sportanlage zu warten. Ansammlungen von Zuschauenden sowohl auf als auch vor bzw. im Umfeld einer Sportanlage sind nicht gestattet und müssen daher unterbleiben.

 

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